Veranstalter AGB

AGB KommDIGITALE
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Kauf von Eintrittskarten über den Online-Shop TicketMachine der Kongressmesse KommDIGITALE.


1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Kauf von Tickets über den Online-Shop TicketMachine für die KommDIGITALE sowohl für Fach- als auch für Privatbesucher, sofern durch einen entsprechenden Hinweis die jeweilige Regelung nicht ausdrücklich auf die Anwendbarkeit entweder gegenüber Fach- oder gegenüber Privatbesuchern beschränkt wird. Mit der Registrierung des Kunden in TicketMachine oder der Durchführung eines Bestellvorgangs auch ohne vorherige Registrierung erkennt dieser die Gültigkeit der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

2. TicketMachine
TicketMachine ist eine Shop-Lösung der NET-UP AG zum Erwerb von Eintrittskarten für die KommDIGITALE 2022 in Bielefeld. Über TicketMachine werden Tickets ausschließlich im Namen und auf Rechnung der KommDIGITALEverkauft.
Die NET-UP AG selber ist kein Veranstalter. Eine vertragliche Beziehung durch den Erwerb der Eintrittskarte im Hinblick auf den Besuch der Kongressmesee kommt ausschließlich zwischen dem Karteninhaber (Kunden) und der KommDIGITALE c/o DATABUND e.V zustande.
Die NET-UP AG tritt als Vermittlerin oder als Kommissionärin auf und vertreibt die Tickets im Auftrag der KommDIGITALE. Mit der Bestellung von Tickets über den Ticketservice der NETUP AG beauftragt der Kunde diese mit der Abwicklung des Kartenkaufes.

3. Vertragsabschluss und Zahlung
Das Angebot für einen Vertragsabschluss bzgl. eines Tickets zur KommDIGITALE gibt der Kunde über TicketMachine ab, sobald er die Schaltfläche zum endgültigen Abschluss des Kaufes im Warenkorb auswählt. Insofern eine Buchung ausgeführt werden kann, wird eine Buchungsnummer vergeben. Mit Zuteilung dieser Buchungsnummer kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und der KommDIGITALE zustande und die Buchung ist damit verbindlich. Alle Buchungen werden ausschließlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen angenommen und ausgeführt. Abweichende Bedingungen des Ticketerwerbers erlangen keine Gültigkeit, auch wenn die KommDIGITALE diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat. Dies gilt unabhängig davon, ob die Bedingungen des
Ticketerwerbers von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen oder dieselben ergänzen. Zusätzliche Vereinbarungen sind nur rechtsverbindlich, wenn sie von der KommDIGITALE schriftlich bestätigt werden.

4. Vertragsbeziehung
Vertragliche Beziehungen kommen ausschließlich zwischen dem rechtmäßigen Erwerber und Inhaber des Tickets und der KommDIGITALE zustande. Die Weitergabe oder das Veräußern des Tickets durch den Kunden ist verboten. Verstößt der Kunde dagegen ist die KommDIGITALE berechtigt, die Bestellung zu stornieren. Die Erklärung der Stornierung bzw. des Rücktritts kann auch schlüssig durch Gutschrift des gezahlten Betrages erfolgen.

5. Fälligkeit und Rechnungslegung
Nach Eingang der Buchung erhält der Kunde die Rechnung ausschließlich per E-Mail im PDFFormat und eine Bestellbestätigung. Die Zahlung des Ticketpreises und der ggf. anfallenden Bearbeitungsgebühren sind mit Vertragsabschluss sofort fällig. Alle Ticketpreise sind Endpreise einschließlich Umsatzsteuer. Bestellte Tickets werden vor Beginn der Veranstaltung per E-Mail versandt.
Sofern gesetzliche oder behördliche Anforderungen an die Veranstaltungsdurchführung oder die Verkehrssicherung der Veranstaltung in Bezug auf die Corona-Pandemie (Vermeidung von Covid-19-Infektionen während einer Veranstaltung) es erforderlich machen, dass durch den Kunden weitere Informationen an die KommDIGITALE als Veranstalter gegeben werden,
so macht die KommDIGITALE den Versand der Tickets vom Erhalt dieser Informationen abhängig. Die KommDIGITALE wird diese vor Versand per E-Mail beim Kunden abfragen.
Wünscht der Kunde den Versand von Tickets an Dritte, so kann der Kunde einen von der KommDIGITALE per E-Mail erhaltenen Link zur Informationsabfrage an diese weiterleiten.
Nach Abgabe der erforderlichen Informationen durch die Dritten, werden die Tickets direkt per E-Mail an diese versandt.
Der Ticketerwerber erklärt durch seine Online-Bestellung sein Einverständnis mit der Rechnungsstellung und der Rechnungsversendung auf elektronischem Weg. Ein Anspruch auf Rechnungsstellung durch Rechnungsdokument in Papierform besteht nicht. Zur Abwicklung der Zahlung werden externe Dienstleister eingesetzt.
Die KommDIGITALE weist ausdrücklich auf Aufbewahrungs- und Archivierungspflichten der elektronisch erhaltenen Dokumente für Unternehmer, insbesondere nach der Abgabenordnung, dem Umsatzsteuergesetz, dem Handelsgesetzbuch, den Grundsätzen ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS) sowie den Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU), hin. Aufzuheben und digital zu archivieren sind nach GDPdU und nach § 14b UStG die von der KommDIGITALE übermittelte E-Mail mit der als PDF-Datei angehängten Rechnung.
Die KommDIGITALE haftet nicht für Schäden, die durch eine unsachgemäße Mitwirkung oder eine unzureichende technische Ausstattung des Rechnungsempfängers im Zusammenhang mit an ihn elektronisch übermittelten Rechnungen entstehen. Weiter übernimmt die LMS keine Haftung für vom Finanzamt nicht anerkannte Rechnungen bzw. nicht anerkannte Vorsteuerabzüge, es sei denn, dies ist von der KommDIGITALE zu vertreten.

6. Bezahlung und Rücklastschriften / Rückbelastungen
Den Einzug von Kreditkartenzahlungen und Lastschriftaufträgen der Kunden führt die NETUP AG im eigenen Namen und auf Rechnung der KommDIGITALE durch. Erfolgt der Zahlungseingang aufgrund einer durch Kunden-Widerspruch herbeigeführten Rückbuchung einer ordnungsgemäß vorgenommenen Lastschrift nicht rechtzeigt, ist die KommDIGITALE berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
Bei SEPA-Lastschriften ist der Kunde damit einverstanden, dass der Fälligkeitstermin separat bekannt gegeben wird und die Vorankündigung bis spätestens einen Arbeitstag vor Fälligkeit erfolgen kann. Der Lastschrifteinzug findet am folgenden Werktag statt, wenn der Fälligkeitstermin kein Werktag ist. Die Information über den Fälligkeitstermin leitet der Kunde an den entsprechenden Kontoinhaber weiter, falls dieser abweichend ist.
Gerät der Kunde durch seitens seiner Bank nicht ausgeführte Lastschriften oder nicht ausgeführte bzw. rückbelastete Kreditkartenzahlungen in Verzug, ist die KommDIGITALE berechtigt, die entstandenen Bankgebühren zuzüglich angemessener Bearbeitungskosten einzufordern. In Folge einer durch den Kunden oder dessen Bank stornierten Zahlung sendet die NET-UP AG eine Zahlungsaufforderung an die vom Kunden angegebene E-Mailadresse.
Erfolgt innerhalb der angegebenen Frist keine vollständige Begleichung des geschuldeten Betrags ist die NET-UP AG berechtigt, im Namen der KommDIGITALE vom Kaufvertrag zurückzutreten, die Tickets zu entwerten und in den Vorverkauf zurückzugeben. Die NET-UP AG behält jedoch weiterhin den Anspruch auf Zahlung der vertraglich geschuldeten Gebühren. Eventuelle weitergehende Schadenersatzansprüche der NET-UP AG sowie der KommDIGITALE aus dessen Vertragsverhältnis bleiben bestehen.

7. Beschränkung der Haftung der KommDIGITALE
Die Haftung der KommDIGITALE gegenüber Ticketerwerbern ist wie folgt beschränkt: Im Grundsatz ist die Haftung der KommDIGITALE, ihrer gesetzlichen Vertreter und ihrer Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen.
Der Haftungsausschluss gemäß Satz 1 gilt jedoch
• nicht im Falle einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz,
• nicht im Falle eines eigenen vorsätzlichen Handelns der KommDIGITALE oder eines vorsätzlichen Handelns ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen,
• nicht im Falle eines eigenen grob fahrlässigen Handelns der KommDIGITALE oder eines grob fahrlässigen Handelns ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen,
• nicht im Falle eines Schadens aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, der auf einer eigenen schuldhaften Pflichtverletzung der KommDIGITALE oder einer schuldhaften Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht sowie
• nicht im Falle der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) durch die KommDIGITALE, ihre gesetzlichen Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen, wobei die Haftung gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB der Höhe nach beschränkt ist auf die vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Kunden schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt gerade zu gewähren hat; wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Ticketerwerber regelmäßig vertraut hat und vertrauen darf.
Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Ticketerwerbers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

8. Verbindlicher Kauf (Nichtbestehen eines Widerrufsrechts)
Es besteht kein Rückgabe- oder Erstattungsrecht für Eintrittskarten, es sei denn, die Veranstaltung wird abgesagt. In diesem Fall erhält der Kunde den Eintrittspreis von der KommDIGITALE zurückerstattet.
Bei dem Verkauf von Eintrittskarten besteht auch für Verbraucher gem. § 13 BGB („Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit
zugerechnet werden können“) aufgrund § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht gem. § 355 BGB.

9. Zusicherungen des Kunden
Der Kunde sichert zu, dass alle von ihm bei der Registrierung angegebenen Daten richtig sind und der Wahrheit entsprechen. Der Kunde sichert darüber hinaus zu, zum Zeitpunkt der Bestellung einer Eintrittskarte über TicketMachine volljährig zu sein.

10. Streitbeilegungsverfahren
Es besteht keine Verpflichtung und keine Bereitschaft zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle

11. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Erfüllungsort ist Berlin.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen oder hat der Kunde im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand, ist Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg oder das Landgericht Berlin, je nach sachlicher Zuständigkeit. Die KommDIGITALE behält sich das Recht vor, auch jedes andere international zuständige Gericht anzurufen.
Sofern eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar ist oder werden sollte, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. § 139 BGB ist nicht anwendbar. Die Parteien verpflichten sich, eine solche unwirksame bzw. undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem entspricht, was die Parteien unter Berücksichtigung des Vertragszwecks vereinbart hätten, wäre ihnen die Unwirksamkeit bzw. Undurchführbarkeit dieser Bestimmung bei Vertragsschluss bekannt gewesen. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.