Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen der NET-UP AG (Systembetreiber) gegenüber Ticketkäufern unter Einsatz der TicketMachine


Die über den Ticketservice „TicketMachine“ der NET-UP AG angebotenen Veranstaltungen werden durch den jeweiligen Veranstalter durchgeführt, der auch Aussteller der Tickets ist. Die NET-UP AG selber ist kein Veranstalter. Eine vertragliche Beziehung durch den Erwerb der Eintrittskarte im Hinblick auf den Besuch der Veranstaltung kommt ausschließlich zwischen dem Karteninhaber (Kunden) und dem jeweiligen Veranstalter zustande. Für diese rechtlichen Beziehungen können eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters gelten.
Die NET-UP AG tritt als Vermittlerin oder als Kommissionärin auf und vertreibt die Tickets im Auftrag des jeweiligen Veranstalters, es sei denn, sie ist im Einzelfall ausdrücklich selbst als Veranstalter ausgewiesen. Mit der Bestellung von Tickets über den Ticketservice der NET-UP AG beauftragt der Kunde diese mit der Abwicklung des Kartenkaufes sowie gegebenenfalls einschließlich des eventuellen Versands.

1. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der NET-UP AG im Zusammenhang mit der Reservierung, dem Verkauf und der Lieferung von Eintrittskarten, Gutscheinen und eventuell sonstigen Artikeln. Sie gelten für das gesamte Online-Angebot des Ticketservices der NET-UP AG, sowie für telefonische Bestellungen über den auf deren Webseiten genannten Telefonservice.
  2. Mit der Registrierung des Kunden auf den Webseiten der NET-UP AG oder der Durch-führung eines Bestellvorgangs auch ohne vorherige Registrierung erkennt dieser die Gültigkeit der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
  3. Es wird keine Gewähr für die Korrektheit der im Webauftritt der NET-UP AG enthaltenen Daten übernommen.

2. Vertragsabschluss und Zahlung

  1. Das Angebot für einen Vertragsabschluss gibt der Kunde ab, sobald er die Schaltfläche zum endgültigen Abschluss des Kaufes angeklickt oder die Bestellung mündlich am Telefon bestätigt hat. Insofern eine Buchung ausgeführt werden kann, wird eine Buchungsnummer vergeben. Mit Zuteilung dieser Buchungsnummer kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Veranstalter zustande und die Buchung ist damit verbindlich. Hat der Kunde die Zahlungsart Vorkasse gewählt, kommt der Vertrag erst mit dem Eingang der vollständigen Zahlung zustande.
  2. Mit der Registrierung des Kunden auf den Webseiten der NET-UP AG oder der Durch-führung eines Bestellvorgangs auch ohne vorherige Registrierung erkennt dieser die Gültigkeit der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
  3. Es wird keine Gewähr für die Korrektheit der im Webauftritt der NET-UP AG enthaltenen Daten übernommen.

3. Stornierung

  1. Die NET-UP AG ist berechtigt eine Bestellung zu stornieren, wenn der Kunde beim Kauf gegen die vom jeweiligen Veranstalter und/oder von der NET-UP AG aufgestellte spezifische Bedingungen verstößt oder diese zu umgehen versucht (z.B. die Einschränkung der zolässigen Ticketmenge pro Kunde; das Einhalten von Urkundenbedingungen, insbesondere das Verbot zur Weiterveräußerung; das Anmelden und Nutzen mehrerer Nutzer-Profile usw.). Die Erklärung der Stornierung bzw. des Rücktritts kann auch schlüssig durch Gutschrift des gezahlten Betrages erfolgen.
  2. Die §§ 346 ff. BGB (unter Ausschluss von § 350 BGB) finden auf das vorbenannte Rücktrittsrecht Anwendung.

4. Kartenversand und Zustellung

  1. Bezahlte Eintrittskarten werden dem Kunden mit der Post zugesandt. Alternativ werden die Eintrittskarten für ausgewählte Veranstaltungen an der Abendkasse zur Abholung hinterlegt oder können direkt über das Internet ausgedruckt werden. Der Versand der Eintrittskarten erfolgt auf Risiko des Kunden, die Haftung des Versenders erstreckt sich nur auf den Haftungsumfang der Deutschen Post AG für die jeweilige Versendungsform.
  2. Bei im Internet erworbenen Karten, welche auf dem eigenen Drucker ausgedruckt werden, hat der Kartenkäufer sicherzustellen, dass nach dem Druck kein Unbefugter in den Besitz der Karten kommt und die Karten nicht mehrfach gedruckt oder anderweitig vervielfältigt werden. Der Kartenkäufer haftet im Falle der Vervielfältigung dem Veranstalter gegenüber für den nachweisbar entstandenen Schaden.
  3. Unverzüglich nach Zugang der Eintrittskarten ist der Kunde verpflichtet, diese auf Richtigkeit der Anzahl und Preise, Datum, Uhrzeit, Veranstaltung und Veranstaltungsort zu überprüfen. Reklamationen fehlerhafter Tickets müssen unverzüglich nach Erhalt der Sendung geltend gemacht werden. Die Reklamation hat schriftlich per Post an NET-UP AG, Dachauer Str. 272, 80992 München zu erfolgen. Die fehlerhaft ausgestellten Karten sind dem Schreiben beizolegen.

5. Bezahlung und Rücklastschriften / Rückbelastungen

  1. Den Einzug von Kreditkartenzahlungen und Lastschriftaufträgen der Kunden führt die NET-UP AG im eigenen Namen und auf Rechnung des jeweiligen Veranstalters durch. Erfolgt der Zahlungseingang aufgrund einer durch Kunden-Widerspruch herbeigeführten Rückbuchung einer ordnungsgemäß vorgenommenen Lastschrift nicht rechtzeigt, ist der Veranstalter berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
  2. Bei SEPA-Lastschriften ist der Kunde damit einverstanden, dass der Fälligkeitstermin separat bekannt gegeben wird und die Vorankündigung bis spätestens einen Arbeitstag vor Fälligkeit erfolgen kann. Der Lastschrifteinzug findet am folgenden Werktag statt, wenn der Fälligkeitstermin kein Werktag ist. Die Information über den Fälligkeitstermin leitet der Kunde an den entsprechenden Kontoinhaber weiter, falls dieser abweichend ist.
  3. Gerät der Kunde durch seitens seiner Bank nicht ausgeführte Lastschriften oder nicht ausgeführte bzw. rückbelastete Kreditkartenzahlungen in Verzug, ist der Veranstalter berechtigt, die entstandenen Bankgebühren zuzüglich angemessener Bearbeitungskosten einzufordern. In Folge einer durch den Kunden oder dessen Bank stornierten Zahlung sendet die NET-UP AG eine Zahlungsaufforderung an die vom Kunden angegebene E-Mailadresse. Erfolgt innerhalb der angegebenen Frist keine vollständige Begleichung des gescholdeten Betrags ist die NET-UP AG berechtigt, im Namen des Veranstalters vom Kaufvertrag zurückzutreten, die Tickets zu entwerten und in den Vorverkauf zurückzugeben. Die NET-UP AG behält jedoch weiterhin den Anspruch auf Zahlung der vertraglich gescholdeten Gebühren. Eventuelle weitergehende Schadenersatzansprüche der NET-UP AG sowie des jeweiligen Veranstalters aus dessen Vertragsverhältnis bleiben bestehen.

6. Gewährleistung

  1. Gewährleistungsansprüche des Kunden bezüglich der Erbringung der von der NET-UP AG im Namen des jeweiligen Veranstalters vermittelten Leistungen bestehen nur gegenüber diesem Veranstalter. Insbesondere haftet die NET-UP AG nicht für die tatsächliche Durchführung der Veranstaltung oder für die Erstattung von gezahlten Ticketpreisen im Falle von ausgefallenen oder verschobenen Veranstaltungen. Die NET-UP AG haftet auch nicht für hieraus entstehende Schäden.

7. Widerrufs- und Rückgaberechte

  1. Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht gemäß § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Sofern die NET-UP AG im Namen der Veranstalter Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen anbietet, insbesondere Eintrittskarten für Veranstaltungen, besteht daher kein Widerrufsrecht.

    Widerrufsbelehrung
    Widerrufsrecht

    Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Frist-ablauf überlassen wird - auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

    Per Post an: NET-UP AG, Dachauer Str. 272, 80992 München

    Widerrufsfolgen

    Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten. Wertersatz für gezogene Nutzungen müssen Sie nur leisten, soweit Sie die Ware in einer Art und Weise genutzt haben, die über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Ware einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

  2. Ende der Widerrufsbelehrung

  3. Darüber hinaus besteht kein Widerrufsrecht, wenn bei der Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen die gelieferten Datenträger entsiegelt worden sind.
  4. Der Umtausch von Eintrittskarten ist ausgeschlossen.

8. Haftung

  1. Die NET-UP AG haftet in jedem Fall unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Haftung für Schäden aus der Verletzung einer Garantie ist unbeschränkt.
  2. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, haftet die NET-UP AG beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
  3. Außer in den in den Absätzen 1 und 2 genannten Fällen haftet die NET-UP AG nicht für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden.
  4. Das Recht des Kunden, sich wegen einer nicht vom Veranstalter oder der NET-UP AG zu vertretenden, nicht in einem Mangel der Ware bestehenden Pflichtverletzung vom Vertrag zu lösen, ist ausgeschlossen.
  5. Soweit die Haftung der NET-UP AG nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung ihrer Erfüllungs- und Verrichtungs-gehilfen.

9. Streitbeilegungsverfahren

  1. Es besteht keine Verpflichtung und keine Bereitschaft zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle

10. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist München, sofern der Kunde Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist.
  3. Ist der Kunde Kaufmann, so ist ausschließlicher (auch internationaler) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten München. Dies gilt im Falle von grenzüberschreitenden Verträgen auch für Nichtkaufleute. Die NET-UP AG behält sich das Recht vor, auch jedes andere international zuständige Gericht anzurufen.